EU und OCAPS einigen sich auf politischen Rahmen für Kooperationsabkommen

Am 3. Dezember 2020 haben die Verhandlungsdelegationen der Europäischen Union (EU) und der Organisation Karibischer, Afrikanischer und Pazifischer Staaten (OCAPS) verlautbart, dass nunmehr über das politische Rahmenabkommen zum neuen Kooperationsvertrag, der den Vertrag von Cotonou ablösen soll, Einverständnis erzielt wurde (vgl.: http://www.acp.int/content/negotiators-reach-political-deal-new-euafrica-caribbean-and-pacific-post-cotonou-partnership).

Das neue Abkommen soll wie der Kooperationsvertrag von Cotonou (Hauptstadt von Benin) 20 Jahre gelten. Da die nun folgenden Prozeduren – rechtliche Prüfung des Vertragstextes, Parafieren der endgültigen Textfassung, Übersetzen in die Landessprachen der beteiligten Staaten und schließlich die Zustimmung der nationalen Parlamente – nicht mehr in der Laufzeit des alten Abkommen, das ursprünglich am 29. Februar 2020 ausgelaufen wäre und bereits bis Ende 2020 verlängert wurde, vollzogen werden können, wurde letzteres vorsorglich nochmals bis 30. November 2021 verlängert. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eingeräumt, den neuen Vertrag bereits provisorisch inkraft zu setzen, falls ein festgelegtes Quorum von Unterzeichnerländern vorher zusammenkommt. In der EU bedarf der Vertrag zudem der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats.

Ein ganzes Vertragswerk regelt bereits seit 1965 (als der erste Vertrag in Yaoundé geschlossen wurde) in mehreren Neuauflagen (Abkommen von Lomé I bis V und ab 2000 Cotonou) umfassend die wirtschaftlichen, gesellschafts- und sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen den EU-Staaten und deren 79 ehemalige Kolonien in der Karibik, in Afrika und im Pazifik. Besonderes Augenmerk legt das neue Abkommen u.a. auf ein abgestimmtes Auftreten der Vertragspartner in der internationalen Politik. In den Vertragsstaaten, die zusammen über mehr als die Hälfte der Sitze in der UN-Vollversammlung verfügen, leben ca. 1,5 Milliarden Menschen.

Ein bislang – infolge der Pattsituation bei den Verhandlungen über den mittelfristigen EU-Haushalt (2021-2027) – nicht vertraglich geregelter Bereich ist die finanzielle Untersetzung der Vertragsvereinbarungen – also der Umfang der Zahlungen, die die EU an die OCAP-Staaten leisten wird. Diese Mittel werden zudem nicht länger im Europäischen Entwicklungsfonds bugediert, da dieser mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU nicht fortgeführt wird. Stattdessen sollen die Gelder nunmehr aus dem Budget des Europäischen Instruments für Nachbarschaftsbeziehungen, Entwicklung und Internationale Zusammenarbeit (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument – NDICI) kommen. Damit werden die Entwicklungshilfemittel erstmals integraler Bestandteil des EU-Haushalts und unterliegen somit den allgemeinen Bestimmungen für die Auszahlung von EU-Haushaltsgeldern; einschließlich der umstrittenen Rechtsstaatlichkeitsklausel, in der selbst einige EU-Länder ein Einfallstor für politische Willkür und Erpressung sehen.

Für weitere Hintergrundinformationen und zu inhaltlichen Details siehe auch:

Viel alter Wein in nicht ganz so neuen Schläuchen

Ein Kommentar zum neuen Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Gruppe afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten

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